Massenentlassung beim DGS sorgt bei den Staatspersonalverbänden für Kopfschütteln

Der ASPV wehrt sich gemeinsam mit den anderen Verbänden gegen die angekündigte Massenentlassung des DGS. Die KASPV (Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände), der auch der ASPV angehört, hat dazu am Freitag, 16. Juli 2021 folgende Medienmitteilung publiziert.

Medienmitteilung KASPV

Am Donnerstag, 8. Juli 2021 wurde die KASPV darüber informiert, dass das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) im Zusammenhang mit der Redimensionierung des Contact Tracing Centers (CONTI) eine Massenentlassung plant und das Konsultationsverfahren eröffnet werde. Verwundert und irritiert nahm die KASPV zur Kenntnis, dass am darauffolgenden Montag das DGS bereits mit einer offiziellen Kommunikation an die Medien trat, in der die Massenentlassung als unvermeidliche Tatsache dargestellt wurde. Die in der KASPV organisierten Verbände empfinden dieses Vorgehen als äusserst befremdend, da das rechtlich verpflichtende Konsultationsverfahren erst angelaufen ist. Man muss dem DGS fast unterstellen, dass es nicht am Inhalt dieses Verfahrens, also am Ergebnis der Konsultation, interessiert ist, wobei gerade dieses Verfahren als ein Pfeiler der Sozialpartnerschaft zu verstehen ist.

Nebst dem Vorgehen kritisiert die KASPV auch den Entscheid des DGS zu dieser Massenentlassung. Gemäss Informationen, welche der KASPV vorliegen, handelt es sich um eine Vielzahl von Mitarbeitenden mit befristeten Verträgen bis zum 31. Dezember 2021. Dass diese Mitarbeitenden, welche in einer schwierigen Zeit sich bereit erklärt haben, den Kanton Aargau bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen, nun maximal 4 Monate vor dem Vertragsende entlassen werden, ist höchst fragwürdig. Selbst aus ökonomischer Sicht macht es keinen Sinn, wenn man bedenkt, welche Aufwendungen durch diese Massenentlassung auf den Kanton Aargau zukommen. Das DGS möchte natürlich der Aargauer Bevölkerung weismachen, dass diese Mitarbeitenden nicht mehr beschäftigt werden können. Gleichzeitig wird in der Medienmitteilung vom 9. Juli 2021 angekündigt, dass 500 Angehörige des Zivilschutzes bis Ende 2021 aufgeboten werden können, um das DGS zu unterstützen. Personen, welche notabene aus der Privatwirtschaft abgezogen werden, so an ihrem Arbeitsort fehlen werden und von der öffentlichen Hand bezahlt werden müssen. Im Weiteren meldeten sich in derselben Woche die Apothekerinnen und Apotheker, welche die Nachfrage nach Tests kaum mehr bewältigen können und sich vom Kanton mehr Unterstützung wünschen.

Mit einer vorausschauenden Planung seitens DGS hätte das Ganze vermieden werden können und eine Massenentlassung wäre nicht notwendig. Am Ende sind es aber einmal mehr die Mitarbeitenden, welche diese Unzulänglichkeiten nun „ausbaden“ müssen. Vielleicht kommt das DGS noch zur Vernunft und zieht seinen Plan zur Massenentlassung zurück, gerade auch, wenn es sich die aktuellen, steigenden Corona-Fallzahlen und die zu erwartende Entwicklung zu Gemüte zu führt.