Der ASPV äussert sich gemeinsam mit den anderen Verbänden zum Abschluss der Verhandlungen rund um den Sozialplan im Zusammenhang mit der Massenentlassung im Contact Tracing des Departements Gesundheit und Soziales DGS. Die KASPV (Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände), der auch der ASPV angehört, hat dazu am Donnerstag, 30. September 2021 folgende Medienmitteilung publiziert:
Medienmitteilung KASPV
Die Konferenz Aargauischer Staatspersonalverbände KASPV ist mit dem vorgestellten Sozialplan nicht zufrieden. Verschiedene nachvollziehbare und begründete Anliegen seitens der Personalvertretung wurden nicht aufgenommen. Zudem ist eine Aufarbeitung der Vorgänge zwingend erforderlich.
Die Personalkommission PEKO, als gesetzlich vorgesehene Arbeitnehmervertreterin bei Massenentlassungen beim Kanton Aargau als Arbeitgeber, forderte für die betroffenen Mitarbeitenden des CTC Entschädigungszahlungen sowie eine höhere Härtefallentschädigung. Auf diese beiden berechtigten Anliegen ist das Departement Gesundheit und Soziales DGS nicht eingegangen. Eine Begründung ist der KASPV nicht bekannt.
Grundsätzliches Erstaunen über das gewählte Vorgehen – Aufarbeitung notwendig
Mit Erstaunen hat die KASPV bereits im Sommer zur Kenntnis genommen, dass die bundesrechtlichen Vorgaben im Falle einer Massenentlassung nicht umfassend berücksichtigt und eingehalten wurden. Die anschliessende Umsetzung warf sodann unnötigerweise inhaltliche und juristische jedoch auch ökonomische Fragen auf. Die KASPV fordert eine politische Aufarbeitung.
Die KASPV nimmt irritiert zur Kenntnis, dass im Kanton Aargau offensichtlich jedes Departement personalrechtlich autonom handelt. Diese anscheinend aus historischen Gegebenheiten gewachsenen Strukturen sind nach Ansicht der KASPV grundsätzlich zu überprüfen. Der Kanton Aargau hat auch als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion. Das gewählte Vorgehen entspricht nach Einschätzung der KASPV zudem auch nicht den zentralen Werten «wertschätzend – zukunftsgerichtet – verlässlich» der HR-Strategie 2020 – 2026.
Die Ankündigung der Massenentlassung erfolgte just zu dem Zeitpunkt, als die offiziellen Zahlen des BAG einen Anstieg der Covid-Fallzahlen (4. Welle) bereits abbildeten. Darauf hat die KASPV hingewiesen. Bereits kurz nach den Sommerferien befand sich das CTC in einem personellen Notstand, so dass ein grosser Rückstand in der Fallbearbeitung aufgetreten ist. Anstelle eines Abbaus wäre somit ein Zuwachs notwendig gewesen. Diese fehlerhaft geplante „Reorganisation“ hat dazu geführt, dass grosse Rückstände beim CTC entstanden sind. Sollten nach den Entlassungen resp. Kündigungen von befristeten Arbeitsverhältnissen nun zwischenzeitlich neue Personen eingestellt worden sein, käme dies einer zusätzlichen Demütigung der bisherigen Angestellten gleich. Sollten die Verträge dieser neuen Mitarbeitenden nach dem Modell «auf Abruf» ausgestellt worden sein, so wird dies durch die KASPV kritisiert. Die KASPV stellt sich grundsätzlich gegen einseitige und prekarisierende Vertragsformen – sowohl beim Staat als auch in der Privatwirtschaft.
Uns als ASPV ist es wichtig, dass das DGS der Forderung einer Aufarbeitung nachkommt. Eine rein interne Aufarbeitung reicht hier nicht aus. Wir stellen die klare Forderung, dass der Sachverhalt durch eine unabhängige Stelle überprüft wird. Nur so besteht die Chance, dass sich eine solche Situation nicht nochmals ereignet. Gleichzeitig soll sich der Kanton Aargau als Arbeitgeber endlich zur Schaffung einer verwaltungsinternen Austauschplattform bekennen, sodass Kantonsmitarbeitende innerhalb der Verwaltung bei schwankender Arbeitsbelastung in anderen Departementen / Abteilungen eingesetzt und so Kündigungen vermieden werden können. Der ASPV hat dies bereits am 23. März 2020 gefordert. Man muss sich schon die Frage stellen, wie lange der Kanton noch zuwarten will.