Die berufliche Vorsorge, insbesondere auch die des Aargauer Staatspersonals, ist seit Jahren unter Druck. Der ASPV hat sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch dazu geäussert. Nun scheint zumindest etwas Bewegung in die Sache zu kommen. Auch der Regierungsrat sieht nun in vier Bereichen Handlungsbedarf und schlägt daher Anpassungen vor. Details dazu wurden auf der Internetseite des Kantons aufgeschaltet.

Sicherung berufliche Vorsorge; Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Organisationsgesetz); Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten); Dekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskasse – Kanton Aargau (ag.ch)

Der ASPV steht bereits mit den anderen Personalverbänden im Austausch und wird nach kritischer Prüfung der Vorlage an der Anhörung seine Meinung kundtun.