Liebe ASPV-Mitglieder

Es ist dem Vorstand ein Anliegen, Sie alle über einige wichtige Themen zu informieren. Einerseits möchten wir kurz zu den Debatten im Grossen Rat Stellung nehmen und andererseits über die Revision des Personalgesetzes sowie über personelle Veränderungen im Vorstand informieren.

 

 

Rückblick auf die letzten Grossratssitzungen

Der ASPV blickt mit grossem Unverständnis auf die Grossratssitzungen der letzten Wochen und die damit einhergehenden Debatten. Insbesondere die Geschäfte zu diversen Budgetkürzungen, zur Streichung des 1. Mai als freier Nachmittag und im Zusammenhang der Löhne der kantonalen Verwaltung zeigen eine bedenkliche Entwicklung.

Der Vorstand beurteilt insbesondere Voten als sehr kritisch, welche das Staatspersonal generell verunglimpfen und den tagtäglich geleisteten Einsatz nicht wertschätzen, wie das teilweise in der Debatte zur Abschaffung des 1. Mai passierte. Unverständlich sind weiter die unbegründeten Sparanträge bei den Kantonsausgaben und die Kürzungen bei Lohn und Feiertagen (1. Mai) trotz guter Budgetlage und prall gefüllter Reservekasse.

Einschnitte zu Lasten des Staatspersonal wurde in der Vergangenheit in Jahren der schlechten Finanzlage vom Personal bislang akzeptiert und mitgetragen. Umso unverständlicher ist es nun, dass der Grosse Rat dies heute trotz guter Finanzlage nicht honoriert, sondern den Blick einseitig auf Steuersenkungen legt. Für den Vorstand des ASPVs ist es unverständlich, dass hier das gute Einvernehmen und die gute Arbeit der Verwaltung einseitig auf Spiel gesetzt wird.

 

Enttäuschung, und: nach wie vor besteht ausgewiesener Nachholbedarf

 Die von der KASPV an den Regierungsrat mitgeteilte Lohnforderung beinhaltete den Teuerungsausgleich und einen teilweisen Ausgleich des aufgelaufenen Lohnrückstands. Bereits der Regierungsrat ist in seinen Anträgen davon abgewichen. Der Grosse Rat hat heute den Schwerpunkt auf Steuersenkungen gelegt und das Personal ausschliesslich als Kostenfaktor definiert. Durch den heutigen Lohnbeschluss setzt der Grosse Rat ein Zeichen gegen seine Angestellten.

Der Lohnrückstand aus den Vorjahren wird nicht aufgeholt. Die Teuerung wird mit 0.2% „ausgeglichen“. Die Lohnsystempflege bei den Staatsangestellten ist kaum spürbar und inexistent ist sie bei den Lehrpersonen. Dies alles stellt einen Rückschritt dar.

Die Aargauer Staatsverwaltung ist gemessen an der Bevölkerung und an anderen Kennzahlen eine der schlanksten Kantonsverwaltungen in der Schweiz. Deren Mitarbeitende erbringen täglich qualitativ hochstehende Dienstleistungen im Interesse der Bevölkerung. Die durch die heutigen Lohnbeschlüsse gegenüber dem Personal geäusserte geringe Wertschätzung, welche auch als Geringschätzung bezeichnet werden darf, betrübt ausserordentlich. Steuern werden massiv gesenkt, die Mitarbeitenden verlieren. Dies sind betrübliche Neuigkeiten. Der Aargau droht somit, die versuchten Korrekturen im Lohnsystem und damit verbunden die Fähigkeit, gegenüber anderen Arbeitgebern bestehen zu können, weiter abzusinken. Wir halten fest: Auch für die Staatsangestellten ist es selbstverständlich, mit dem Steuersubstrat sehr sorgsam umzugehen. Wir erwarten jedoch im Gegenzug auch, dass mit den Staatsangestellten sorgsam umgegangen wird. Dies ist heute nicht geschehen.

Der ASPV hätte nach den vor- und letztjährigen Lohnbeschlüssen in der aktuellen Situation erwartet, dass der Regierungsrat eine Lohnerhöhung beantragt und der Grosse Rat eine Lohnerhöhung beschliesst, welche den Ausgleich der Teuerung, die Lohnsystempflege UND einen Beitrag zum Aufholen des aufgelaufenen Lohnrückstands beinhaltet statt einseitig nur Steuern zu senken. Dies insbesondere, da der ASPV mit spürbaren Verhandlungsbeiträgen in den letzten, teils krisenbehafteten Jahren immer wieder guten Willen zur sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe bewiesen hat. Augenscheinlich werden diese sozialpartnerschaftlichen Schritte nicht gewürdigt.

 

Revision Personalgesetz

Der ASPV hat sich an der eAnhörung zur Revision des Personalgesetzes und des Lohndekretes beteiligt. Grundsätzlich sieht der ASPV, dass die gegenwärtige Revision sowohl positive wie auch kritische Punkte beinhaltet. Als positive Entwicklung ist insbesondere der erweiterte Schutz im Whistleblowing hervorzuheben. Kritisch erscheinen insbesondere der vorgesehene Verzicht auf eine Bewährungsfrist durch implizites Verhalten der Betroffenen oder auch die Möglichkeit auf einseitige Änderungen beim Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber. Der ASPV wird dem Thema gegenüber auch in Zukunft wachsam bleiben. Wir erwarten, dass die jetzt gestartete Revision der rechtlichen Grundlagen des Personalrechts für eine längst fällige Modernisierung der Arbeitsbedingungen auch im Interesse der Arbeitnehmer genutzt wird.

Der ASPV ist weiterhin im Reviewteam vertreten und wird auch Inputs für die Arbeiten an der Verordnung geben können. Es bleibt abzuwarten, wie gut diese aufgenommen und umgesetzt werden. Es ist dem ASPV insbesondere ein Anliegen, dass die zentralen Details der Revision auf Verordnungsebene einem modernen, attraktiven und konkurrenzfähigem Arbeitsrecht entsprechen.

 

Veränderungen im Vorstand: Rücktritt Laura Müller und Rücktritt Präsidentin

Laura Müller ist seit 1. Juni 2023 stark im Vorstand des ASPV engagiert. Sie wurde am 28. September 2025 zur Gerichtspräsidentin am Bezirksgerichts Lenzburg gewählt. Wir gratulieren Laura herzlich zu ihrer Wahl und wünschen ihr viel Freude und Erfüllung bei der Ausübung ihrer neuen Tätigkeit. Aufgrund der geltenden Haltung der Justizleitung (Unvereinbarkeit einer Vorstandstätigkeit beim ASPV mit der Funktion einer Gerichtspräsidentin; der ASPV hat in dieser Sache mehrfach berichtet) hat sich Laura Müller entschieden, per sofort aus dem Vorstand des ASPV zurückzutreten. Wir danken Laura Müller herzlich für das grosse Engagement zu Gunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der aargauischen Kantonsverwaltung.

Die Präsidentin des ASPV, Miriam Eggimann-Jordi, arbeitet seit 1. Oktober 2025 nicht mehr in der aargauischen Kantonsverwaltung. Sie hat sich daher entschieden, zurückzutreten. Auf Wunsch und in Absprache mit dem Vorstand bleibt Miriam Eggimann-Jordi bis zur nächsten Generalversammlung vom 4. Juni 2026 als Präsidentin aktiv. Der Vorstand bedankt sich bei Miriam Eggimann-Jordi für ihr grosses Engagement und ihre Bereitschaft zur vorübergehenden Weiterführung des Amtes, wodurch eine geordnete Übergabe des Präsidiums möglich wird. Die Wahl der Nachfolge wird an der Generalversammlung vom 4. Juni 2026 stattfinden. Der Vorstand freut sich, mit Tobias Scheina einen geeigneten Kandidaten für die Präsidiumsnachfolge vorschlagen zu können. Mehr Informationen zu ihm werden mit der Einladung zur Generalversammlung verschickt werden.