Enttäuschung, und: nach wie vor besteht ausgewiesener Nachholbedarf
Die von der KASPV an den Regierungsrat mitgeteilte Lohnforderung beinhaltete den Teuerungsausgleich und einen teilweisen Ausgleich des aufgelaufenen Lohnrückstands. Bereits der Regierungsrat ist in seinen Anträgen davon abgewichen. Der Grosse Rat hat heute den Schwerpunkt auf Steuersenkungen gelegt und das Personal ausschliesslich als Kostenfaktor definiert. Durch den heutigen Lohnbeschluss setzt der Grosse Rat ein Zeichen gegen seine Angestellten.
Der Lohnrückstand aus den Vorjahren wird nicht aufgeholt. Die Teuerung wird mit 0.2% „ausgeglichen“. Die Lohnsystempflege bei den Staatsangestellten ist kaum spürbar und inexistent ist sie bei den Lehrpersonen. Dies alles stellt einen Rückschritt dar.
Die Aargauer Staatsverwaltung ist gemessen an der Bevölkerung und an anderen Kennzahlen eine der schlanksten Kantonsverwaltungen in der Schweiz. Deren Mitarbeitende erbringen täglich qualitativ hochstehende Dienstleistungen im Interesse der Bevölkerung. Die durch die heutigen Lohnbeschlüsse gegenüber dem Personal geäusserte geringe Wertschätzung, welche auch als Geringschätzung bezeichnet werden darf, betrübt ausserordentlich. Steuern werden massiv gesenkt, die Mitarbeitenden verlieren. Dies sind betrübliche Neuigkeiten. Der Aargau droht somit, die versuchten Korrekturen im Lohnsystem und damit verbunden die Fähigkeit, gegenüber anderen Arbeitgebern bestehen zu können, weiter abzusinken. Wir halten fest: Auch für die Staatsangestellten ist es selbstverständlich, mit dem Steuersubstrat sehr sorgsam umzugehen. Wir erwarten jedoch im Gegenzug auch, dass mit den Staatsangestellten sorgsam umgegangen wird. Dies ist heute nicht geschehen.
Der ASPV hätte nach den vor- und letztjährigen Lohnbeschlüssen in der aktuellen Situation erwartet, dass der Regierungsrat eine Lohnerhöhung beantragt und der Grosse Rat eine Lohnerhöhung beschliesst, welche den Ausgleich der Teuerung, die Lohnsystempflege UND einen Beitrag zum Aufholen des aufgelaufenen Lohnrückstands beinhaltet statt einseitig nur Steuern zu senken. Dies insbesondere, da der ASPV mit spürbaren Verhandlungsbeiträgen in den letzten, teils krisenbehafteten Jahren immer wieder guten Willen zur sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe bewiesen hat. Augenscheinlich werden diese sozialpartnerschaftlichen Schritte nicht gewürdigt.
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